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Alle Informationen zur Ausbildung und was für welche Klasse benötigt wird kannst du hier nachlesen.
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Klasse C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang | |||||||
Klasse | A1, A2, A, B | A1 auf A2, A2 auf A nur praktische Prüfung, wenn Vorbesitz mindestens 2 Jahre! Sonst Sonderfahrten, siehe unten! | B auf BE | B auf C C auf CE |
Solo | Zug | Gesamt |
Überlandfahrt | 5 | 3 | 3 | 5 | 3 | 5 | 8 |
Autobahnfahrt | 4 | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 | 3 |
Nachtfahrt | 3 | 1 | 1 | 3 | 0 | 3 | 3 |
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Wenn man in dem Vorbesitz (min. 2 Jahre) der Klasse A1 bzw. A2 ist, kann man eine Aufstiegsprüfung in die nächst höhere Klasse machen (A1 auf A2 bzw. A2 auf A). Bei diesem Aufstieg müssen wir als Fahrschule uns von Deinem Fahrkönnen in der Stadt, auf Überlandstrecken und auf der Autobahn überzeugen. Dazu benötigen wir min. 90 Minuten. Anschließend wird anhand eines Ausbildungsdiagramms festgehalten in welchen Bereichen wir noch Verbesserungsbedarf sehen. Danach richten sich die weiteren Fahrstunden. Sobald Du prüfungsreif bist, können wir Dich zur praktischen Prüfung beim TÜV anmelden. Es handelt sich um eine verkürzte Prüfung von ca. 60 Min., statt 70 Min., in welcher der Prüfer das Fahrkönnen überprüft.
Es müssen folgende Grundfahraufgaben beherrscht werden:
- Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit
- Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
- Ausweichen ohne Abbremsen
- Ausweichen nach Abbremsen
Wenn Du schon vor der 2-Jahres-Frist auf die nächst höhere Klasse bzw. eine Klasse überspringen möchtest (A1 auf A min. 24 Jahre), muss eine verkürzte Ausbildung abgelegt werden. Diese beinhaltet eine Theorieprüfung und eine praktische Prüfung. In der Ausbildung musst Du nochmal den Theorieunterricht (6 x Grundstoff / 4 x Klasse A) besuchen sowie Sonderfahrten (3 x Überland / 2 x Autobahn / 1 x Nachtfahrt) und Übungsstunden fahren. bei zweijährigem Vorbesitz von A2: 20 Jahre Dreirädrige Kraftfahrzeuge: 21 Jahre
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BEMERKUNGEN:
Einschluß: A1/A2/AM
MINDESTALTER:
Krafträder:
24 Jahre (Direkteinstieg)
bei zweijährigem Vorbesitz von A2: 20 Jahre Dreirädrige Kraftfahrzeuge: 21 Jahre
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BEMERKUNGEN:
Einschluß: AM
MINDESTALTER:
16 Jahre
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BEMERKUNGEN:
Einschluß: A1/AM
MINDESTALTER:
18 Jahre
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BEMERKUNGEN:
Einschluß: Keine
MINDESTALTER:
15 Jahre
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BEMERKUNGEN:
Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen Einschluß: AM/L
MINDESTALTER:
18 Jahre / 17 Jahre
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Bisher war es so, dass wenn Du die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt hast, Du anschließend auch nur Automatikfahrzeuge fahren durftest. Mit der neuen Regelung und einer Durchführung der praktischen Prüfung auf Automatik ab dem 01.04.2021 entfällt diese Beschränkung auf Automatikfahrzeuge, wenn während der Ausbildung mindestens 10 Stunden auf einem Schaltwagen mit einem anschließenden 15 minütigen Test durch den Fahrlehrer absolviert worden ist. In Deinen Führerschein wird anschließend die Schlüsselzahl 197 eingetragen. Sie dient lediglich der Kenntlichmachung und Auswertung und Du kannst auch im Ausland Kfz mit Schaltgetriebe fahren. Diese Möglichkeit besteht auch für Führerscheininhaber, welche bisher den Eintrag der Schlüsselzahl 78 im Führerschein haben.
MINDESTALTER:
18 Jahre / 17 Jahre
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BEMERKUNGEN:
Keine Theorieprüfung, keine praktische Prüfung notwendig:
MINDESTALTER:
25 Jahre
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BEMERKUNGEN:
Einschluß: AM, L
MINDESTALTER:
18 Jahre
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BEMERKUNGEN:
Einschluß: AM, L
MINDESTALTER:
18 Jahre
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BEMERKUNGEN:
Die jeweils angegebene niedrigere Mindestaltersgrenze gilt nur für Fahrer, die die Grundqualifikation nach § 4, Abs.1, Nr. 1 BKrFQG erworben haben oder sich in der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ befinden, bzw. die Grundqualifikation auf diesem Weg erworben haben. Einschluß:C1
MINDESTALTER:
21/18 Jahre
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BEMERKUNGEN:
Die jeweils angegebene niedrigere Mindestaltersgrenze gilt nur für Fahrer, die die Grundqualifikation nach § 4, Abs.1, Nr. 1 BKrFQG erworben haben oder sich in der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ befinden, bzw. die Grundqualifikation auf diesem Weg erworben haben. Einschluß: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
MINDESTALTER:
21/18 Jahre
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BEMERKUNGEN:
Einschluß: Keine
MINDESTALTER:
16 Jahre
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BEMERKUNGEN:
Einschluß:L, M und S
MINDESTALTER:
16/18 Jahre