Führerscheinausbildung

Alle Informationen zur Ausbildung und was für welche Klasse benötigt wird:

Benötigte Unterlagen:

  • 1 Paßbild
  • 1 Sehtest (kann ein Optiker durchführen)
  • Sofortmaßnahmen am Unfallort (außer bei vorhandener Fahrerlaubnis)

Vorzeitige Prüfung:

Theoretische Prüfung 3 Monate vor Mindestalter, praktische Prüfung 1 Monat vorher möglich.

Klasse A

Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg)
Einschluss: A1/A2/AM
Bemerkungen: Krafträder über 45 km/h bbH, über 35 kW
⚡ Aufstieg von A2: Bei Vorbesitz A2 (min. 2 Jahre) nur praktische Prüfung erforderlich!

Klasse A1

Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss: AM
Bemerkungen: Bis 125 ccm, max. 11 kW

Klasse A2

Mindestalter: 18 Jahre
Einschluss: A1/AM
Bemerkungen: Bis 35 kW, Aufstieg nach 2 Jahren möglich
⚡ Aufstieg von A1: Bei Vorbesitz A1 (min. 2 Jahre) nur praktische Prüfung erforderlich!

Klasse AM

Mindestalter: 15 Jahre
Einschluss: Keine
Bemerkungen: Krafträder bis 45 km/h

Schlüsselzahl 196

Mindestalter: 25 Jahre
Voraussetzung: 5 Jahre Klasse B
Bemerkungen: 125 ccm, max. 11 kW, Theoretische und praktische Schulung, keine Prüfung!

Schlüsselzahl B197

Mindestalter: 17/18 Jahre
Besonderheit: Automatik-Ausbildung mit mind. 10 Stunden Schaltwagenschulung
Bemerkungen: Gilt auch für Schaltwagen – keine Einschränkung im Führerschein!

Erweiterung B96

Mindestalter: 17/18 Jahre
Besonderheit: Anhänger über 750 kg bis max. 4,25 t Gesamtkombination
Bemerkungen: Nur Schulung, keine Prüfung notwendig!

Klasse B

Mindestalter: 17/18 Jahre
Einschluss: AM/L
Bemerkungen: Bis 3,5t, Anhänger bis 750kg

Klasse BE

Mindestalter: 17/18 Jahre
Einschluss: AM, L
Bemerkungen: Anhänger über 750 kg

Klasse C

Mindestalter: 21/18 Jahre
Einschluss: C1
Bemerkungen: LKW über 3,5t, Berufskraftfahrer-Qualifikation
🚛 Sonderfahrten:
5 Überlandfahrten / 3 Nachtfahrten / 2 Autobahnfahrten

Klasse CE

Mindestalter: 21/18 Jahre
Einschluss: BE, C1E, T
Bemerkungen: LKW mit schweren Anhängern
🚛 Gemeinsamer CE Ausbildungsgang:
8 Überlandfahrten / 3 Autobahnfahrten / 3 Nachtfahrten

Klasse L

Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss: Keine
Bemerkungen: Landwirtschaftliche Zugmaschinen bis max. 40 Km/h mit Anhänger max. 25 Km/h, Arbeitsmaschinen

Klasse T

Mindestalter: 16/18 Jahre
Einschluss: L, M, S
Bemerkungen: Landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h / Arbeitsmaschinen