News - Was gibt es neues zum Thema Führerschein?

1.4.2024
Neue Theoriefragen!

Ab 1.4.2024 gibt es 25 neue bzw. überarbeitete Fragen in der Klasse B! 10 neue bzw. überarbeitete Fragen Grundstoff, 34 neue bzw. überarbeitete Fragen Klasse A1,A2 und A, 18 neue bzw. überarbeitete Fragen Klasse AM!
4.12.2021
Corona Update!

Ab 13.12.2021 wieder online Unterricht aufgrund der aktuellen Coronalage! Anmeldung und Info Montag und Mittwoch 17 - 18 Uhr in der Fahrschule.
1.9.2021
Corona Update!

Teilnahme am Unterricht und Fahrstunden nur für geimpfte, genesene und getestete Fahrschüler! Nachweis darf höchstens 48 Stunden alt sein!
20.8.2021
Corona Update!

Prüfungen nur für geimpfte, genesene und getestete Fahrschüler!
14.6.2021
Testpflicht aufgehoben ab dem 14.6.2021!!!

2.6.2021
Testpflicht ab dem 2.6.2021!!!

Ab dem 2.6.2021 müssen alle Fahrschüler, wenn sie am theoretischen Unterricht teilnehmen wollen, oder Fahrstunden absolvieren möchten einen Corona Test vorlegen in schriftlicher oder digitaler Form!

Für vollständig Geimpfte und Genesene gilt dies nicht!





1.4.2021
Automatikregelung tritt in Kraft!

Am 01.04.2021 kommt die Schlüsselzahl 197. Bisher war es so, dass wenn Du die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt hast, Du anschließend auch nur Automatikfahrzeuge fahren durftest. Mit der neuen Regelung und einer Durchführung der praktischen Prüfung auf Automatik ab dem 01.04.2021 entfällt diese Beschränkung auf Automatikfahrzeuge, wenn während der Ausbildung mindestens 10 Stunden auf einem Schaltwagen mit einem anschließenden 15 minütigen Test durch den Fahrlehrer absolviert worden ist. In Deinen Führerschein wird anschließend die Schlüsselzahl 197 eingetragen. Sie dient lediglich der Kenntlichmachung und Auswertung und Du kannst auch im Ausland Kfz mit Schaltgetriebe fahren. Diese Möglichkeit besteht auch für Führerscheininhaber, welche bisher den Eintrag der Schlüsselzahl 78 im Führerschein haben.





8.3.2021
Ab dem 8.3.2021 dürfen wir wieder praktischen Fahrunterricht erteilen!

Pflicht bei Fahrstunden und Prüfungen ist eine FFP2 Maske!





8.1.2021
Wir dürfen eingeschränkt ab 11.1.2021 weiter praktischen Fahrunterricht erteilen!

Es dürfen praktische Ausbildungen einschließlich der Prüfung fortgesetzt werden, wenn bereits mehr als die Hälfte der verpflichtenden Ausbildungsstunden absolviert wurde.

Im Fahrzeug dürfen sich nur Fahrschülerinnen und Fahrschüler, Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, Fahrlehreranwärterinnen und -anwärter sowie Prüfungspersonen aufhalten.

Soweit gesundheitlich und unter Sicherheitsgesichtspunkten vertretbar – muß mindestens eine FFP2-Maske getragen werden.



1.1.2021
Was ändert sich in der praktischen Prüfung ab dem 01.01.2021?

Die neue Prüfungsrichtlinie tritt zum 01.01.2021 in Kraft, somit wird die erste praktische Prüfung nach dem „Lockdown“ etwas anders ablaufen als bisher.

Die praktische Prüfung dauert ab dem 01.01.2021 länger. Dieses bedeutet einerseits, dass pro Tag weniger Prüfplätze zur Verfügung stehen werden und anderseits, dass die praktische Prüfung teurer wird. Die Erhöhung hält sich aber in Grenzen, denn die Prüfzeit verlängert sich in der praktischen Prüfung gerade einmal um 10 Minuten (davon 5 Minuten längere Fahrzeit).

Der Bewerber muss selbstverständlich schon vorher angezeigt haben, dass er den Anforderungen der Prüfung gewachsen ist. Bei der Aufhebung der Beschränkung einer Fahrerlaubnis auf das Führen von Kraftfahrzeugen ohne Schaltgetriebe (ohne Kupplungspedal bei Fahrzeugen der Klasse B oder ohne Kupplungshebel bei Fahrzeugen der Klasse A, A2 oder A1) verkürzt sich die Dauer der praktischen Prüfung um 10 Minuten.

Neu ab dem 01.01.2021 ist in diesem Zusammenhang auch, dass der Fahrschüler selbst bei bestandener praktischer Prüfung eine detaillierte Rückmeldung zu seiner Prüfungsfahrt bekommt. Wie bisher wird dem Prüfling zunächst mündlich mitgeteilt, wie die praktische Prüfung für ihn ausgegangen ist. Darüber hinaus wird ihm ab dem 01.01.2021 eine schriftliche, detaillierte Rückmeldung elektronisch zur Verfügung gestellt oder ausgehändigt. Diese soll bundesweit einheitlich gestaltet sein und beinhaltet folgende Punkte:

Überdurchschnittliche Leistungen und Fehler während der Prüfungsfahrt

Einschätzung des Fahrkompetenzniveaus in Bezug auf die Fahraufgaben und Kompetenzbereiche

Prüfungsergebnis, wobei die einzelnen Prüfungsteile („fahrtechnische Vorbereitung“, „Grundfahraufgaben“, „Prüfungsfahrt“, „Abfahrtkontrolle/Handfertigkeiten“, „Verbinden und Trennen“ und „fahrtechnischer Abschluss“) nach wie vor getrennt voneinander berücksichtigt werden.



16.12.2020
Lockdown ab 16.12.2020

In NRW wurde den Fahrschulen der Betrieb im Lockdown untersagt!

Wir machen online zu den gewohnten Zeiten Montag und Mittwoch 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr weiter!

18.5.2020
Neu! Neu! Neu! Am Montag 18.5.2020 starten wir Online!

Da wir in der Fahrschule in der nächsten Zeit nur wenige Fahrschüler unterrichten dürfen, werden wir am PC unterrichten.

E - Learning dann zu den gewohnten Zeiten, Montag und Mittwoch 18.00 - 19.30 Uhr!

Ihr bekommt eine Einladung per Email zu Microsoft Teams!

- Ihr installiert Microsoft Teams auf dem PC oder Handy.

- kostenlos registrieren

- und schon seid ihr dabei

Wir freuen uns auf Euch!

4.5.2020
Ab Montag 11.5.2020 geht der Unterricht endlich wieder los!

Da wir in der Fahrschule in der nächsten Zeit nur wenige Fahrschüler unterrichten dürfen, werden wir euch in Gruppen aufteilen und telefonisch benachrichtigen.

Es wird Montag und Mittwoch zusätzlich Unterricht von 19.30 Uhr - 21.00 Uhr stattfinden!

23.4.2020
Wir fangen wieder an zu fahren!

Der Fahrbetrieb geht unter strengen Hygieneschutzmaßnahmen wieder los. Atemschutzmasken sind Pflicht, zudem dürfen sich nur max. 2 Personen im Fahrzeug befinden. Theoretischer Unterricht findet leider noch nicht statt. Es besteht aber die Möglichkeit Montags und Mittwochs von 17.30 Uhr - 18.00 Uhr sich anzumelden. In diesem Zeitraum könnt ihr eure fehlenden Unterlagen abgeben. Bitte nur einzeln eintreten und mit Atemschutzmaske!!! Bei Neuerungen werdet ihr hier sofort informiert. Bleibt alle gesund!

22.3.2020
Neues über Fahrschulbetrieb wegen Corona Virus!

Leider dürfen wir auch Anmeldungen nicht mehr durchführen!

17.3.2020
Neues über Fahrschulbetrieb wegen Corona Virus!

Ab dem 17.3.20 wurde den Fahrschulen jeglicher Ausbildungsbetrieb Theorie (bis wahrscheinlich 19.4.20) und Praxis untersagt. Anmeldungen finden Montags von 17.30 Uhr - 18.00 Uhr unter besonderen Hygienemaßnahmen noch statt. Wir bitten um Ihr Verständnis! Sobald ich etwas neues weiß, werde ich euch hier auf unserer Homepage sofort unterrichten.

31.1.2020
Neues zum Führerschein!

Klasse AM in NRW schon ab 15 Jahren möglich!!!!

23.12.2019
Neues zum Führerschein!

Die mögliche Eintragung der Schlüsselzahl B196 ist beschlossen und wurde am 20.12.2019 vom Bundesrat genehmigt und am 23.12.2019 im Bundesgesetzblatt verkündet. Mindestalter 25 Jahre Voraussetzung: mindestens 5 Jahre im Besitz des B Führerscheines Theorieausbildung: 4 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten klassenspezifischer Motorradunterricht Praxisausbildung: 5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten KEINE Theorieprüfung erforderlich KEINE Praxisprüfung erforderlich

1.12.2019
Neues zum Führerschein!

Die Automatikregelung wurde gekippt! Voraussichtlich Mitte 2020 kann die Prüfung auf Fahrzeuge mit automatischem Getriebe absolviert werden. Es müssen 10 Pflichtfahrstunden auf Schaltwagen absolviert werden und der Automatikeintrag im Führerschein entfällt, somit dürfen auch Schaltwagen gefahren werden.

1.10.2017
Neues zum Führerschein!

Ab sofort ist es wieder möglich eine audiounterstützte theoretische Prüfung zu absolvieren!

1.1.2017
Neues zum Führerschein!

Ab 1. Januar auch bei Klasse C1 und C1E nach 5 Jahren Ärztliche Untersuchung und Augenärztliches Gutachten erforderlich!

Mit Mofa Prüfbescheinigung dürfen auch 2 oder 3 rädrige KFZ bis 25 km/h gefahren werden! Einsitzigkeit entfällt! Betriebserlaubnis muss aber geändert werden!!!

1.6.2014
Neue Vorschrift für Motorradschutzkleidung!

Ab dem 1.6.2014 müssen Motorradfahrer (ab Klasse AM) Motorradstiefel, Motorradhose, Motorradjacke, Rückenprotektor, Handschuhe und Schutzhelm tragen!
1.4.2014
Bewegte Bilder in der Theorieprüfung!

Ab dem 1.4.2014 kommen 2 animierte Bilderfragen in jeder Theorieprüfung hinzu!

19.1.2013
Änderung der Fahrerlaubnisklassen!

Ab dem 19.1.2013 ändert sich einiges an den Klassen B,M,A C und CE!

Infos unter Ausbildung und natürlich auch in der Fahrschule!!!
30.6.2012
Mit Klasse L dürfen ab 30.6.2012 auch Trecker bis max. 40 km/h gefahren werden (vorher 32km/h)!

Infos unter Ausbildung und natürlich auch in der Fahrschule!!!
28.6.2008
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz tritt in Kraft!

Am 10. September 2008 für Busfahrer und am 10. September 2009 für LKW Fahrer tritt das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz in Kraft.

Das Gesetz fordert von jedem Kraftfahrer im gewerblichen Güter- und Personenverkehr eine Aus- bzw. Weiterbildung, welche im Führerschein mit der Ziffer 95 dokumentiert wird.

Ab dem 1.9.2009 muß jeder der gewerblich LKW fahren will an einer 140 stündigen Berufskraftfahrergrundqualifikation teilnehmen.

Genauere Infos in der Fahrschule.
Führerschein mit 17 Jahren!

Viele Bundesländer machen auch mit und bis zu 60 Prozent weniger Bußgelder, 40 Prozent weniger Unfälle!

Klickt bitte unter "LINKS" auf Führerschein mit 17!

Zusätzliche Verwaltungsgebühren:

7,80 für die Prüfbescheinigung
ca. 10 Euro für jede angegebene Begleitperson

Infos natürlich auch in der Fahrschule!!!
1.4.2016
Änderung der Theorieprüfung!

Ab dem 1.4.2016 10 neue Fragen – darunter 2 Video-, 2 Bild- und 6 Textfragen! 22 überarbeitete Fragen – darunter 8 Bild-, 3 Verkehrszeichen- und 11 Textfragen! 6 Fragen werden gestrichen!

1.10.2016
Änderung der Theorieprüfung!

Ab dem 1.10.2016 kommt arabisch als neue Sprache hinzu!
30 Fragen kommen neu hinzu!

1.10.2022
Änderung der Theorieprüfung!

Ab dem 1.10.2022 werden 57 Fragen dazu kommen!