Alle Informationen zur Ausbildung und was für welche Klasse benötigt wird kannst du hier nachlesen.

Für die Ausbildung benötigen Sie folgende Unterlagen:
1 Paßbild
1 Sehtest ( kann ein Optiker durchführen)
Sofortmaßnahmen am Unfallort (Kurse beim Roten Kreuz u. Malteser Hilfsdienst) (Sofortmaßnahmen werden nicht benötigt, wenn eine Fahrerlaubnis vorhanden ist)

Für die Klasse C/ CE:
1 Paßbild
1 Augenärztliches Gutachten
Ärztliche Untersuchung
Erste Hilfe

Vorzeitige Prüfung:
3 Monate vor Vollendung des Mindestalters kann die theoretische Prüfung, und 1 Monat vor Vollendung des Mindestalters kann die praktische Prüfung abgelegt werden!!! Auf Antrag ist auch eine frühere Erteilung möglich, aber dann wird die Fahrerlaubnis nur für eine bestimmte Wegstrecke erteilt ( z.B. zur Arbeit oder Schule).

Sonderfahrten:
Klasse C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang
Klasse A1, A2, A, B A1 auf A2, A2 auf A nur praktische Prüfung, wenn Vorbesitz mindestens 2 Jahre! Sonst Sonderfahrten, siehe unten! B auf BE B auf C
C auf CE
Solo Zug Gesamt
Überlandfahrt 5 3 3 5 3 5 8
Autobahnfahrt 4 2 1 2 1 2 3
Nachtfahrt 3 1 1 3 0 3 3



A-Aufstieg

Wenn man in dem Vorbesitz (min. 2 Jahre) der Klasse A1 bzw. A2 ist, kann man eine Aufstiegsprüfung in die nächst höhere Klasse machen (A1 auf A2 bzw. A2 auf A). Bei diesem Aufstieg müssen wir als Fahrschule uns von Deinem Fahrkönnen in der Stadt, auf Überlandstrecken und auf der Autobahn überzeugen. Dazu benötigen wir min. 90 Minuten. Anschließend wird anhand eines Ausbildungsdiagramms festgehalten in welchen Bereichen wir noch Verbesserungsbedarf sehen. Danach richten sich die weiteren Fahrstunden. Sobald Du prüfungsreif bist, können wir Dich zur praktischen Prüfung beim TÜV anmelden. Es handelt sich um eine verkürzte Prüfung von ca. 60 Min., statt 70 Min., in welcher der Prüfer das Fahrkönnen überprüft.

Es müssen folgende Grundfahraufgaben beherrscht werden:

- Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit

- Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung

- Ausweichen ohne Abbremsen

- Ausweichen nach Abbremsen

Wenn Du schon vor der 2-Jahres-Frist auf die nächst höhere Klasse bzw. eine Klasse überspringen möchtest (A1 auf A min. 24 Jahre), muss eine verkürzte Ausbildung abgelegt werden. Diese beinhaltet eine Theorieprüfung und eine praktische Prüfung. In der Ausbildung musst Du nochmal den Theorieunterricht (6 x Grundstoff / 4 x Klasse A) besuchen sowie Sonderfahrten (3 x Überland / 2 x Autobahn / 1 x Nachtfahrt) und Übungsstunden fahren. bei zweijährigem Vorbesitz von A2: 20 Jahre Dreirädrige Kraftfahrzeuge: 21 Jahre



Kraftrad über 45 km/h bbH über 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg. Kraftfahrzeuge Motorleistung mehr als 15 kW, Hubraum mehr als 50 ccm. Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A gefahren werden; dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren.

BEMERKUNGEN:
Einschluß: A1/A2/AM

MINDESTALTER:
Krafträder: 24 Jahre (Direkteinstieg) bei zweijährigem Vorbesitz von A2: 20 Jahre Dreirädrige Kraftfahrzeuge: 21 Jahre



Kraftrad bis 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH, max. 15 kW Motorleistung.

BEMERKUNGEN:
Einschluß: AM

MINDESTALTER:
16 Jahre



Kraftrad bis 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung (das gilt auch für “Altbesitzer” mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4).

BEMERKUNGEN:
Einschluß: A1/AM

MINDESTALTER:
18 Jahre



Krafträder/Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH Elektromotor max. 4 kW Nennleistung, Verbrennungsmotor max. 50 ccm. Dreirädrige Kleinkrafträder / vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 45 km/h Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner), Hubraum max. 50 ccm. Andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nutzleistung, Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung, bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse max. 350 kg (bei Elektromotor ohne Batterie).

BEMERKUNGEN:
Einschluß: Keine

MINDESTALTER:
15 Jahre



Kfz bis 3,5t, mit Anhänger bis 750kg, bis zu 8 Sitzplätzen außer Führersitz, Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg.

BEMERKUNGEN:
Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen Einschluß: AM/L

MINDESTALTER:
18 Jahre / 17 Jahre



Die neue Automatikregelung mit der Schlüsselzahl 197:

Bisher war es so, dass wenn Du die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt hast, Du anschließend auch nur Automatikfahrzeuge fahren durftest. Mit der neuen Regelung und einer Durchführung der praktischen Prüfung auf Automatik ab dem 01.04.2021 entfällt diese Beschränkung auf Automatikfahrzeuge, wenn während der Ausbildung mindestens 10 Stunden auf einem Schaltwagen mit einem anschließenden 15 minütigen Test durch den Fahrlehrer absolviert worden ist. In Deinen Führerschein wird anschließend die Schlüsselzahl 197 eingetragen. Sie dient lediglich der Kenntlichmachung und Auswertung und Du kannst auch im Ausland Kfz mit Schaltgetriebe fahren. Diese Möglichkeit besteht auch für Führerscheininhaber, welche bisher den Eintrag der Schlüsselzahl 78 im Führerschein haben.

MINDESTALTER:
18 Jahre / 17 Jahre



Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder(auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3,einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 196 darf nur zugeteilt werden, wenn der Teilnehmer bereits seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt. Es müssen 4 Theorieeinheiten a 90 min und 5 Praktische Unterrichtseinheiten a 90 min absolviert werden. Bei der praktischen Ausbildung sollen sowohl die bei der Fahrausbildung vorgeschriebenen Grundfahraufgaben der Klasse A1, als auch Überlandstrecken und Autobahnabschnitte befahren werden. Eine Aufstiegsprüfung auf A2 ist nicht möglich.

BEMERKUNGEN:
Keine Theorieprüfung, keine praktische Prüfung notwendig:

MINDESTALTER:
25 Jahre



Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3.500 kg, aber nicht größer als 4.250 kg.

BEMERKUNGEN:
Einschluß: AM, L

MINDESTALTER:
18 Jahre



Mit der Klasse BE dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren. Die zG des Anhängers darf max. 3.500 kg betragen

BEMERKUNGEN:
Einschluß: AM, L

MINDESTALTER:
18 Jahre



Kfz mit mehr als 3,5t zG und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer Führersitz, mit Anhänger bis 750kg zG

BEMERKUNGEN:
Die jeweils angegebene niedrigere Mindestaltersgrenze gilt nur für Fahrer, die die Grundqualifikation nach § 4, Abs.1, Nr. 1 BKrFQG erworben haben oder sich in der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ befinden, bzw. die Grundqualifikation auf diesem Weg erworben haben. Einschluß:C1

MINDESTALTER:
21/18 Jahre



Kombination aus Fahrzeug der Klasse C und Anhänger über 750kg (Lastzüge u. Sattelkraftfahrzeuge)

BEMERKUNGEN:
Die jeweils angegebene niedrigere Mindestaltersgrenze gilt nur für Fahrer, die die Grundqualifikation nach § 4, Abs.1, Nr. 1 BKrFQG erworben haben oder sich in der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ befinden, bzw. die Grundqualifikation auf diesem Weg erworben haben. Einschluß: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D

MINDESTALTER:
21/18 Jahre



Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschine bis 40km/h bbH; mit Anhänger bis 25km/h; selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit bbH bis 25km/h

BEMERKUNGEN:
Einschluß: Keine

MINDESTALTER:
16 Jahre



Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschine bbH bis 60km/h; wenn Fahrer unter 18 Jahren: max. 40km/h Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger.

BEMERKUNGEN:
Einschluß:L, M und S

MINDESTALTER:
16/18 Jahre